Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen

AGB zu Reservierung/Stornierung

Ein Gastaufnahmevertrag besteht bereits mit der mündlichen Bestellung/Zusage und wird schriftlich beidseitig bestätigt. Reicht auf Grund der Kurzfristigkeit, insbesondere bei Tischreservierungen, die Zeit nicht für einen Schriftwechsel, besteht der Vertrag durch die mündliche Absprache.

Bei Zimmerbuchungen gewähren wir eine kostenlose Stornierung bis 4 Wochen vor Reiseantritt beider Vertragspartner ! Ebenso gelten die AGB des DEHOGA e.V. und AAG Ammergauer Alpen GmbH. Im Falle von -Höherer Gewalt- Krankheit- oder Tod- tritt für das Hotel/Restaurant die Versicherung ein.

Bei Tischreservierungen gewähren wir eine kostenlose Stornierung, jedoch Reservierungen für Feiertage aller Art und Arrangements, z.B. Brunch, Feierlichkeiten oder Gruppen mit mehr als 9 Personen, muss die Stornierung mindestens 2 Tage vorher eingehen, ansonst berechnen wir einen Ausfall von 15 Euro pro Person.

  1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel/Restaurant geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel/Restaurant der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktritts sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.
  2. Sofern zwischen dem Hotel/Restaurant und dem Gast ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, siehe oben, kann der Gast bis dahin vom Vertrag zurücktreten ohne Zahlung oder Schadensersatzansprüche des Hotels/Restaurants auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Gastes erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Hotel/Restaurant ausübt.
  3. Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel/Restaurant einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel/Restaurant den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel/Restaurant hat die Einnahme aus anderweitiger Vermietung/Reservierung der Zimmer/Tische sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer/Tische nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel/Restaurant den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalisieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet 90% des vertraglichen vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen, 70% für Halbpension und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Für Tischreservierungen siehe Ausfall wie oben beschrieben.

Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

( Quelle IHA )
Gasthof zum Weißen Roß KG
Dorfstraße 20
82435 Bad Bayersoien

Zahlungsverkehr im a la carte – Restaurant nur BAR – Zahlung möglich !!

Für Übernachtungen Vorab-Überweisung – EC-Karte oder BAR – Zahlung !!